Lots-Of-Yio
Einführung
lots-of-yio ist eine Sammlung an Tools und Werkzeugen für die automatisierte Nutzung und Verwaltung von Daten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) mit speziellem Fokus auf die Digitale Katastralmappe (DKM).
Durch die nahtlose Integration des Web Shops des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) können sowohl die freien als auch entgeltlichen Services genutzt und in interne Geschäftsprozesse integriert werden.
Begriffe
Grundstücksnummer
Die Grundstücksnummer lot_id
ist die eindeutige Bezeichnung des Grundstückes bestehend aus der Nummer der Katastralgemeinde und der lokalen Grundstücksnummer.
Die Katastrale bezeichnet den Geltungsbereich des Grundkatasters (Grundbuchs). Die Katastralgemeinde-Nummer ist eine 5-stellige Ziffernkombination (kann auch mit 0
starten).
Die lokale Grundstücksnummer setzt sich zusammen aus:
- Grundstücks-Punkt (optional)
- Grundstücks-Stammnummer
- Schrägstrich mit Grundstücks-Unterteilungsnummer (optional)
Grundstücks-Punkt
Manche Grundstücksnummern beginnen mit einem Punkt (zB ".123"). Dieser Punkt dient zur Identifizierung von Grundstücken mit Bauflächen, wenn in der Katastralgemeinde auch Flurstücke mit ansonst identischer Grundstücksnummer bestehen. (Interpretation yio)
... und/oder
Grundstücke, auf denen Bauten errichtet wurden und die seit der Erstellung des Franziszeischen Katasters nicht verändert wurden, können mit einem Punkt vor der Grundstücksnummer versehen sein, so beispielsweise .123
. (Quelle: wikipedia)
Straßenkennziffer
Zu jeder Straße wird vom automatisch eine 6-stellige Straßenkennziffer (SKZ) vergeben. Diese Straßenkennziffer ist eine österreichweit eindeutige laufende Nummer.
Die Vergabe und Schreibweise der Straßennamen liegt in der Verwaltungshoheit der Gemeinde und wird durch einen Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Zum Oberbegriff Straße zählen auch Gassen, Wege, Zeilen, Plätze, Märkte etc. Gibt es in einer Gemeinde Verkehrswege, die keinen Straßennamen führen, denen jedoch Adressen zugeordnet sind, kann als Straßenname z.B. der Ortschaftsname, der Name eines Ortschaftsbestandteiles oder der Name einer Wohnhausanlage, einer Kleingartensiedlung etc. treten.
(Quelle: Statistik Austria, )
Universal Unique ID
Die Universal Unique ID ist ein eindeutiger, zumeist zufällig generierter Schlüssel mit 128-bit.
Im Allgemeinen erfolgt die Darstellung in hexadezimaler Notation, wie bspw. 180ed519-a856-4409-96ef-50accc4fc2ee
.
UUID werden von uns bei der erstmaligen Anlage eines Objektes vergeben und sind lebenslang gültig.
Durch die Schlüssellänge von 128-bit ist die Wahrscheinlichkeit für Kollisionen selbst mit anderen, dritten Systemen, sehr unwahrscheinlich.
Mehr Informationen finden sich hier.
Adressregister
(Quelle: BEV, Adressregister, Schnittstellenbeschreibung 1.5.1)
Zustellort
Mit der Umsetzung der Novelle zur Adressregisterverordnung wurde im Jänner 2016 der Zustellort eingeführt.
In den meisten Fällen ist die Kombination „Postleitzahl (PLZ) – Gemeinde - Straße“ eindeutig und bereitet in der Praxis keine Probleme, manchmal ist diese Eindeutigkeit jedoch nicht gegeben. Mit der Einführung des Zustellorts, wurde eine inhaltlich eindeutige, nachvollziehbare und mit den Gemeinden abgestimmte Bezeichnung eingeführt. In Abstimmung mit Städte- und Gemeindebund wurde bei der Erstbefüllung zu jeder Straße der Zustellort hinzugefügt.
In der Regel wird der „Gemeindename kurz“ auch der Zustellort sein. Sind die Straßenbezeichnungen in einer politischen Gemeinde nicht eindeutig, so wurde bei der Erstbefüllung der „Ortschaftsname kurz“ als Zustellort festgelegt. Grundsätzlich soll der Zustellort aus der Liste der Ortschaften im AGWR ausgewählt werden. Diese Eindeutigkeit ist aber nur gegeben, wenn alle Straßen einer Ortschaft den gleichen Zustellort haben. Programmtechnisch gibt es diesbezüglich im AGWR jedoch keine Einschränkungen, daher ist es wichtig, dass bei der Neuvergabe von Straßennamen oder bei deren Bearbeitung auf diese Eindeutigkeit Bedacht genommen wird.
Funktionskennziffer
zugehörige Funktionskennziffer (objfunktkennziffer) - 00 nicht bearbeitet - 01 Apotheke - 02 Einsatzzentrale/Rettungsdienst - 03 Polizei - 04 Feuerwehr - 05 Gemeindeamt - 06 Krankenanstalt - 07 Tankstelle - 08 Schule - 99 zur Zeit keine Funktion zugeordnet
Mehrfachangaben sind möglich
Hofname
Der Hofname ist eine ortsübliche Bezeichnung für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe wie zB. Bauerngehöfte. Wird landläufig auch als Vulgoname bezeichnet.
Hauptadresse
Für jedes Gebäude ist nur eine Hauptadresse erlaubt - 1 Hauptadresse - 0 Identadresse
Quelladresse
Angabe über die Lage der Adresskoordinate: - B Koordinate innerhalb eines in der DKM dargestellten Gebäudes - G Koordinate im Grundstück (Erstbefüllung) - I Koordinate innerhalb eines in der DKM nicht dargestellten Gebäudes - A von der Gemeinde als im Grundstück gelegen angegeben - P Koordinate liegt am oder innerhalb eines 1m Puffers zur Grundstücksgrenze
Angabe über die Lage der Gebäudekoordinate: - B Koordinate innerhalb eines in der DKM dargestellten Gebäudes (Erstbefüllung) - G Koordinate im Grundstück - I Koordinate innerhalb eines in der DKM nicht dargestellten Gebäudes - A von der Gemeinde als im Grundstück gelegen angegeben
Bestimmungsart
Art der Koordinatenbestimmung auf Adressebene: - V aus der DKM automatisch übernommen, Koordinate liegt im Gebäude - X aus der DKM automatisch übernommen, Koordinate liegt im Grundstück (Erstbefüllung) - F geführt vom Vermessungsamt - E aus Ersatzverfahren - Q von der Gemeinde manuell gesetzt - Z automatisch in die Nähe des möglichen Zugangs zur Adresse verschoben
Art der Koordinatenbestimmung auf Gebäudeebene: - V aus der DKM automatisch übernommen, Koordinate liegt im Gebäude - X aus der DKM automatisch übernommen, Koordinate liegt im Grundstück, Gebäude fehlt in der DKM (Erstbefüllung) - F geführt vom Vermessungsamt - E aus Ersatzverfahren - Q von der Gemeinde manuell gesetzt
Eigenschaft
Überwiegende Eigenschaft dieses Objektes - 01 Gebäude mit einer Wohnung - 02 Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen - 03 Wohngebäude für Gemeinschaften - 04 Hotels und ähnliche Gebäude - 05 Bürogebäude - 06 Groß- und Einzelhandelsgebäude - 07 Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens - 08 Industrie- und Lagergebäude - 09 Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen